Bitcoin gehört im Finanzumfeld zweifelsohne zu den Hype-Themen der vergangenen zwei Jahre. Als the Next Big Thing legte der Kurs der Kryptowährung 2017 einen atemberaubenden Anstieg hin, von rund 900 Euro je Bitcoin Anfang des Jahres auf über 16.000 Euro im Dezember. Danach setzte ein ebenso drastischer Absturz ein. Im laufenden Jahr gewinnt der Kurs wieder an Fahrt.[1] Gründe hierfür sind u.a. der Einstieg institutioneller Investoren und die Verschärfung von Regulierungen, wodurch Vertrauen bei eher konservativen Anlegern geschaffen wird. Darüber hinaus bahnen sich Kryptowährungen zunehmend ihren Weg vom theoretischen Gebilde hin in den Lebensalltag der Menschen. Ein aktuelles Beispiel hierfür kommt aus Neuseeland.
Voraussetzungen für den digitalen Lohn
Ab 01. September erlaubt es der Inselstaat als erstes Land überhaupt Unternehmen, Überweisungen von Lohnzahlungen in Kryptowährungen durchzuführen. Allerdings kommt nur eine überschaubare Zahl sogenannter Coins zum Einsatz, dazu gehören Bitcoin, Litecoin, Bitcoin Cash und Bitcoin Gold. Diese Währungen konnten sich nach einer behördlichen Analyse das Gütesiegel „geldähnlich“ sichern.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die neuen Lohnzahlungsmöglichkeiten: Die vom Unternehmen genutzte digitale Währung muss an eine reguläre Währung gebunden sein, zu einem festen Wechselkurs. Dadurch soll der Empfänger die Möglichkeit haben, seinen Lohn bei Bedarf sofort in eine harte Währung wechseln zu können. Weiterhin muss es sich um einen festen Betrag handeln. Das heißt, dass andere Auszahlungen wie zum Beispiel Boni nicht unter die neue Regelung fallen und deshalb nicht mit Krypto ausbezahlt werden dürfen. Ausgeschlossen sind zudem selbständige Unternehmer. Diese müssen ihre Rechnungen für Auftragsarbeiten weiterhin in Neuseeland-Dollar ausstellen.
Auf die Besteuerung der Lohnzahlungen haben die neuen Regelungen indes keine Auswirkung. Krypto-Gehälter werden so besteuert, als wären sie in regulären Währungen ausgezahlt worden, wobei als Grundlage der Besteuerung jeweils der Coin-Kurs im Auszahlungsmoment herangezogen wird.
Mit dem geplanten Schritt unterstreicht Neuseeland seine progressive Haltung gegenüber dem Thema Kryptowährungen. In den meisten anderen Industrienationen ist eher ein entgegengesetzter, repressiver Trend zu beobachten. Eine der Gründe hierfür ist die weit verbreitete und durchaus zutreffende Ansicht, dass es sich bei Bitcoin und Co. um eine äußerst volatile Währung handelt. Auch warnen Regulatoren angesichts der anonymen Beschaffenheit von Kryptowährungen vor der Gefahr des Missbrauchs bspw. in Form von Geldwäsche. Es wird somit spannend zu beobachten sein, inwiefern andere Länder dem Beispiel Neuseelands folgen und sich gegenüber Bitcoin und Co. mittel- bis langfristig positionieren.
Quellen:
[1] https://www.finanzen.net/devisen/bitcoin-euro-kurs
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