Über die mögliche Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (Central Bank Digital Currencies / CBDC) in Form des digitalen Euro haben wir in diesem Blog an anderer Stelle schon einmal berichtet. [1] Seinerzeit hatte der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) noch keine Entscheidung getroffen, ob das Projekt einer digitalen Zentralbankwährung weiterverfolgt wird oder nicht. Mitte 2021 änderte sich dies. Zu diesem Zeitpunkt beschloss die EZB, nach einer vorhergegangenen Erprobungsphase, die Durchführung einer zweijährigen Untersuchungsphase zur Schaffung einer digitalen Zentralbankwährung.
Unterschiede zwischen CBDC und Bitcoin & Co.
Das europäische CBDC könnte in den nächsten fünf Jahren in zwei Phasen entstehen und den Bürger:innen zugänglich gemacht werden. Doch anders als bei Bitcoin & Co. handelt es sich nicht um eine unabhängige digitale Währung, die dazu noch weitgehend anonym gehandelt werden kann, sondern um digitales Geld, das unter Aufsicht der jeweiligen Zentralbank eines Landes ausgegeben wird. [2]
Somit hätten Bürger:innen, die das CBDC nutzen, eine direkte Forderung gegenüber ihrem Staat, denn dieses Geld würde eben nicht von den Geschäftsbanken ausgegeben werden, mit denen es die Bürger:innen sonst zu tun haben. Dies ist einer der Gründe, warum das europäische CBDC auf wenige Tausend Euro pro Bürger:in beschränkt werden soll und, um dies nachzuhalten, auch personalisiert ausgegeben werden soll. Niemand will riskieren, dass sich zusätzlich zum klassischen Bankensystem – die jeweilige Zentralbank hat die Geschäftsbanken als Partner, die wiederum die Verbraucher:innen – ein Subsystem entwickelt.
Keine Anonymität
Insgesamt würde digitales Zentralbankgeld über eine App oder spezielle Wallet gehandelt und verwahrt werden, wobei wahrscheinlich ohnehin die Banken (hierzulande etwa die Deutsche Kreditwirtschaft, DK) die Herausgeber einer solchen App wären und die Banken wohl dann doch wieder über Umwege im Boot wären. Ein wirklicher Zusatznutzen ist hier noch nicht abzusehen, weil die Nachteile der fehlenden Anonymität mit der Nachvollziehbarkeit durch eine staatliche Einheit kombiniert werden. Denkbar wäre immerhin, dass selbstverwahrende Wallets ihre eigene Bank-Chain-Adresse generieren und somit einer staatlichen Instanz gegenüber zumindest weitgehend Privatsphäre gesichert wäre – doch auch das ist keine wirkliche Anonymität, wie freie Kryptowährungen sie bieten.
Vorteile einer CBDC
Was also ist der Vorteil einer CBDC? Ein Vorteil, der eher die Verbraucher:innen betrifft, ist, dass staatlich regulierte CBDC deutlich weniger volatil sein werden, als es Distributed Ledger Technology (DLT) basierte Kryptowährungen typischerweise sind. [3] Ein Vorteil, der eher die Geschäftswelt betrifft, ist, dass mittels CBDC die Geldbeschaffungskosten sinken. Somit werden Bezahlvorgänge zwischen Maschinen, über genannte Smart Contracts initiiert – rechtssicher und auf die kleinsten Werteinheiten aufteilbar (Stichwort “Micropayment”). Geldwäsche wird quasi unmöglich.
Zentralisierte IT-Lösungen ermöglichen hier bereits Transfers. Ein standardisiertes Ökosystem basierend auf DLT bietet jedoch viele Vorteile. Insbesondere ermöglicht dies die Ausführung von Zug um Zug Geschäften, in denen Leistung und Gegenleistung bzw. die Zahlung im gleichen Moment erbracht werden. Digital war dies bisher schwer abzubilden und hat oftmals der Einbeziehung von vertrauenswürdigen Drittparteien als Treuhänder oder Garantiestellen bedingt.
China ist Vorreiter
Letztendlich geht es bei der Einführung einer europäischen CBDC vor allem auch darum, den Kryptowährungen nicht das Feld zu überlassen und als Europäische Zentralbank nicht hinterher zu laufen. In den letzten Jahren haben Zentralbanken damit begonnen, den Einsatz von digitalem Zentralbankgeld zu testen. Allen voran ist die chinesische Notenbank, die People’s Bank of China, Vorreiter in der Erprobung und Umsetzung von CBDC. Gestartet ist das Land mit ersten praktischen Tests im Jahr 2021. Regierungsbeamte bekamen ihr Gehalt in Teilen in CBDC ausbezahlt. Pünktlich zu den olympischen Winterspielen 2022 hat die chinesische Notenbank im Januar 2022 die Yuan-Wallet (digitale Brieftasche als Smartphone-App) in mehreren chinesischen Großstädten freigeschaltet. Nutzer können somit den digitalen Yuan als CBDC erwerben und bereits bei diversen Handelspartnern online, als auch offline bezahlen.
In der Europäischen Union ist die schwedische Riksbank am weitesten fortgeschritten: Die Schweden erforschen bereits seit 2016 eine mögliche CBDC-Einführung. Dort soll eine E-krona die bereits in der Gesellschaft stark verbreitete digitalisierte Form der Bezahlung weiter beschleunigen.
Fazit: Das Interesse und die Projekte um CBDC sind ein Beleg dafür, dass die Distributed Ledger Technologie nicht mehr in den Kinderschuhen steckt, sondern sich zu einer ernst zu nehmenden Technologie entwickelt hat. Mehrwerte einer CBDC gegenüber Bitcoin & Co., die für Verbraucher:innen relevant sind, müssen aber noch entwickelt werden.
Quellen:
[1] https://blog.starfinanz.de/digitaler-euro/
[2] https://t3n.de/news/cbdc-erklaerung-digitaler-euro-waehrung-1415720/
[3] https://www.computerwoche.de/a/was-sie-ueber-cdbc-wissen-muessen,3549753
Weitere Informationen zum Thema Digitalisierung gibt es hier