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    ©metamorworks (istock)

    Crowdfunding: Was ändert die neue EU-Verordnung für Investoren?

    0
    Von Thomas Galla am 7. Februar 2022 Digitalisierung

    Ganze 3,5 Jahre hat es gedauert, bis das Europäische Parlament und der Europäische Rat sich auf eine Verordnung für gewerbliche Europäische Crowdfunding Service Provider (European Crowdfunding Service Providers Regulation, kurz ECSPR) einigen konnten. In den 27 Mitgliedsstaaten können über digitale Kreditplattformen nun direkt Kredite vergeben werden – ohne den Fronting-Service einer Bank. Was bedeutet die neue Verordnung für Investoren und wer profitiert von der ECSPR?

    Crowdfunding-Markt professionalisiert sich

    Der Crowdfunding-Markt wächst seit Jahren, lediglich das erste Corona-Jahr 2020 verpasste dem Markt einen Dämpfer. Die Anbieter sind vielfältig: Über die deutsche Plattform Seedmatch zum Beispiel können Investoren sich an jungen Unternehmen mit innovativem Geschäftsmodell beteiligen, die estnische Plattform EstateGuru wiederum ist auf Investments in immobilienbesicherte Kredite spezialisiert und Anleger, die Interesse am Gesundheitsbereich haben, nutzen beispielsweise Aescuvest.

    Auch der Nachhaltigkeitsgedanke kommt im Markt nicht zu kurz. So bieten beispielsweise die Plattformen Bettervest und Econeers Investment-Chancen im Bereich Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.

    Von 2011 bis 2020 wurden laut Crowdinvest.de mehr als 1,4 Milliarden Euro in deutsche Unternehmen, Energie- und Immobilienprojekte investiert. Der größte Teil entfällt auf Immobilien-Crowdinvestments, gefolgt von Mezzanin- und EK-basierten Unternehmensfinanzierungen. Crowdinvestments für Energieprojekte und kreditbasierte Crowdinvestments für Unternehmen machen nur einen Bruchteil des Gesamtmarkts aus.

    Während die digitalen Kreditplattformen für die Bereitstellung von Finanzierungen bisher eine Bank als Partner im Anwendungsbereich des § 32 KWG benötigten, können sie nun eigenständig Darlehen bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr und Projektträger vergeben. Bis November 2022 gilt eine Übergangsfrist für die Kreditplattformen.

    Die Verordnung erhält branchenübergreifend Zustimmung. Sie soll für eine Professionalisierung des Crowdinvesting- und Crowdfunding-Markts und mehr Transparenz sorgen. Davon könnten gleich mehrere Akteure profitieren:

    • Kreditplattformen: Zunächst einmal sind die Kreditplattformen nun in der Lage, direkt Kredite zu vergeben. Dafür müssen sie selbst den rechtlichen Rahmen schaffen und die entsprechende Zulassung bei der Finanzaufsicht Bafin beantragen.
    • Kreditnehmer: Den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die bei der Kreditvergabe der Banken oft benachteiligt sind, ermöglicht die ECSPR digitale, kurzfristige Überbrückungskredite.
    • Investoren: Privatanlegern und institutionellen Investoren bieten alternative Investments die Möglichkeit, ihr Portfolio über Regionen und Anlageklassen hinweg zu diversifizieren. Die ECSPR soll Anleger vor Betrug und Geldwäsche absichern. Dadurch sind ihre Investments verlässlicher geworden. Bereits vor der Verordnung verzeichneten die Plattformen einen Anstieg der Investoren. Die ECSPR könnte den Plattformen nun den Durchbruch verschaffen.
    Bewährte Partner: Kreditplattformen und Banken

    Banken sind durch die ECSPR nicht im Nachteil. Das liegt zum einen daran, dass für Kreditnehmer die digitalen Plattformen vor allem im Hinblick auf kurzfristige Überbrückungskredite interessant sind. Im Anschluss daran gehen sie oft mit einem Folgedarlehen zu einer Bank, die ihnen niedrigere Zinsen bieten kann. Darüber hinaus ist das Potenzial des KMU-Kreditmarkts so groß, dass eine Finanzierung durch Privatanleger allein nicht mehr ausreicht. Viele Kreditplattformen arbeiten deshalb weiter mit Banken als institutionellen Investoren zusammen, die über Managed Accounts oder Fonds in die Kredite investieren können. Als institutionelle Investoren sind Banken somit weiterhin unersetzliche Partner der Plattformen. In dieser Funktion werden sie das Wachstum der Branche der alternativen Finanzierungen vorantreiben.

    Quellen:  

    • Payment and Banking: https://paymentandbanking.com/ecspr-die-crowdfunding-verordnung-ist-seit-gestern-gueltig-und-das-bedeutet-sie-fuer-anleger/
    • T3n: https://t3n.de/news/neues-eu-gesetz-aendert-1426992/
    • Finanzbusiness: https://finanzbusiness.de/nachrichten/fintech/article13442933.ece
    • de: https://www.crowdfunding.de/marktdaten/

    Titelbild: ©metamorworks (istock)

    Weitere Informationen zum Thema Crowdfunding gibt es hier

     

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    Thomas Galla
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    Thomas ist Teamleiter Unternehmenskommunikation bei der Star Finanz und hier für Pressearbeit und Social Media verantwortlich. Wenn er nicht gerade auf der Suche nach neuen Themen und Trends in den Bereichen Banking, Payment und Digitalisierung ist, tobt er sich u.a. auf dem Basketballplatz aus.

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