Die Digitalisierung hält inzwischen in immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens Einzug. Dazu zählt beispielsweise auch das Gebiet der Verwaltung. Im Zuge dessen ist der Begriff E-Government entstanden. Im April 2013 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet (E-Government-Gesetz), dass die elektronische Verwaltung fördern soll.
E-Government bezeichnet die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen. Neben der Modernisierung bestehender Prozesse soll auch die Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft durch Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien verbessert werden.
Verwaltungsdienstleistungen verstärkt elektronisch erledigen
Praktisch bedeutet dies, dass möglichst viele Verwaltungsdienstleistungen auch auf elektronischem Wege in Anspruch genommen werden sollen. Dazu zählen vor allem einfache Anliegen, die unkritische Informationen enthalten. Anliegen, die andere Informationen enthalten, sollten nur verschlüsselt an die Verwaltung gesendet werden. Bei Anliegen, für die die Identifikation der Person notwendig ist, muss das De-Mail-Verfahren oder eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Reihe von Verwaltungsprozessen, bei der das persönliche Erscheinen weiterhin notwendig ist. Hierzu zählt unter anderem die Eheschließung.
E-Akte als Beispiel für verkürzte Verwaltungsprozesse
In welchem Umfang das Thema E-Government bereits umgesetzt wird, ist abhängig von dem jeweiligen Bundesland. Schleswig-Holstein hat beispielsweise inzwischen die sogenannte elektronische Akte (E-Akte) in der Landesverwaltung eingeführt. Ziel ist es, Nachweise und Formulare, die bereits in einer Verwaltung erbracht wurden über sichere Kommunikationswege auch andere Verwaltungen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Einverständniserklärung der betroffenen Person vorliegt. Insgesamt soll der Papieraufwand verringert und Verwaltungsprozesse verkürzt werden.
Fazit
Die Verwaltung in Deutschland wird zunehmend digital. Unter dem Stichwort E-Government werden bestehende Prozesse modernisiert und die Kommunikation von Verwaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft verbessert. Grundlage ist das E-Government-Gesetz aus dem Jahr 2013. Hinsichtlich der Umsetzung gibt es von Bundesland zu Bundesland aktuell zum Teil noch deutliche Unterschiede.
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